Realteilung einer Personengesellschaft zu Buchwerten bei Übertragung der wesentlichen Betriebsgrundlagen aus dem Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter in deren Betriebsvermögen und anschließender Verpachtung an den ehemaligen Mitgesellschafter
Leitsatz
Eine Realteilung kann auch angenommen werden, wenn sich wesentliche Betriebsgrundlagen der Personengesellschaft im Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter befinden, sofern Gesellschafts- und Sonderbetriebsvermögen bei den Gesellschaftern Betriebsvermögen bleiben. Auch die anschließende Verpachtung der wesentlichen Betriebsgrundlagen an den ehemaligen Mitgesellschafter steht einer Realteilung zu Buchwerten nicht entgegen, wenn die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung erfüllt sind und der Verpächter bei Nutzungsüberlassung nicht die Betriebsaufgabe erklärt (Anschluß an Senatsurteil vom IV R 106/75, BFHE 127, 21, BStBl II 1979, 300).
Tatbestand
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