Keine Anrechnung der vollen schweizerischen Quellensteuer, wenn Erstattungsanspruch nach DBA verjährt
Leitsatz
1. § 34c Abs. 1 Satz 1 EStG ist nicht anwendbar, wenn die Einkünfte aus einem ausländischen Staat stammen, mit dem ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht (§ 34c Abs. 6 Satz 1 EStG).
2. Auf die deutsche Steuer von Dividenden aus der Schweiz kann nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA-Schweiz auch dann nur die abkommensrechtlich auf 15 % begrenzte schweizerische Quellensteuer angerechnet werden (Art. 10 Abs. 2 Buchst. d DBA-Schweiz), wenn eine darüber hinausgehende schweizerische Steuer wegen Ablaufs der Erstattungsfrist nicht mehr erstattet werden kann.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 580 BFH/NV 1995 S. 60 Nr. 8 AAAAA-95303