Michael Puke, Jens Lohel, Peter Mönkediek, Ralf Walkenhorst

Fälle- und Fragenkatalog für die Steuerfachangestelltenprüfung

41. Aufl. 2024

ISBN der Online-Version: 978-3-482-78869-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-68561-3

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Fälle- und Fragenkatalog für die Steuerfachangestelltenprüfung (41. Auflage)

Teil H: Wirtschaftslehre

Fall 430

Geschäftsfähigkeit/Rechtsfähigkeit
Lösung

Zu 1.

Der Kaufvertrag ist aufgrund der Geschäftsunfähigkeit des Kindes nichtig (§§ 104 und 105 BGB). Das Kind hat eine eigene Willenserklärung abgegeben und handelte deshalb nicht als Bote.

Zu 2.

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam abzuschließen. Das BGB unterscheidet folgende Stufen:

  • Die Geschäftsunfähigkeit bis zum vollendeten siebenten Lebensjahr,

  • die beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger zwischen dem siebenten und dem achtzehnten Lebensjahr (§ 106 BGB) und

  • der vollen Geschäftsfähigkeit ab dem achtzehnten Lebensjahr.

Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit von Personen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB). Die Rechtsfähigkeit endet mit dem Tod (§ 1922 BGB).

Fall 431

Taschengeld Minderjähriger
Lösung

Die Erteilung des Auftrags durch den noch minderjährigen Schüler ist gem. § 110 BGB unwirksam, da der minderjährige Schüler die „vertragsgemäße Leistung nicht mit seinen Geldmitteln bewirkt“, sondern einen Rest schuldig bleibt. Damit ist das Rechtsgeschäft von Anfang an – schwebend – unwirksam.S. 614

Fall 432

Willenserklärung
Lösung

Der Steuerberater hat das zu ni...

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