Fälle- und Fragenkatalog für die Steuerfachangestelltenprüfung
41. Aufl. 2024
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Teil H: Wirtschaftslehre
Fall 430
Geschäftsfähigkeit/Rechtsfähigkeit
Lösung
Zu 1.
Der Kaufvertrag ist aufgrund der Geschäftsunfähigkeit des Kindes nichtig (§§ 104 und 105 BGB). Das Kind hat eine eigene Willenserklärung abgegeben und handelte deshalb nicht als Bote.
Zu 2.
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam abzuschließen. Das BGB unterscheidet folgende Stufen:
Die Geschäftsunfähigkeit bis zum vollendeten siebenten Lebensjahr,
die beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger zwischen dem siebenten und dem achtzehnten Lebensjahr (§ 106 BGB) und
der vollen Geschäftsfähigkeit ab dem achtzehnten Lebensjahr.
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit von Personen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB). Die Rechtsfähigkeit endet mit dem Tod (§ 1922 BGB).
Fall 431
Taschengeld Minderjähriger
Lösung
Die Erteilung des Auftrags durch den noch minderjährigen Schüler ist gem. § 110 BGB unwirksam, da der minderjährige Schüler die „vertragsgemäße Leistung nicht mit seinen Geldmitteln bewirkt“, sondern einen Rest schuldig bleibt. Damit ist das Rechtsgeschäft von Anfang an – schwebend – unwirksam.S. 614
Fall 432
Willenserklärung
Lösung
Der Steuerberater hat das zu ni...