Michael Puke, Jens Lohel, Peter Mönkediek, Ralf Walkenhorst

Fälle- und Fragenkatalog für die Steuerfachangestelltenprüfung

41. Aufl. 2024

ISBN der Online-Version: 978-3-482-78869-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-68561-3

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Fälle- und Fragenkatalog für die Steuerfachangestelltenprüfung (41. Auflage)

Teil B: Körperschaftsteuer

Fall 110

Persönliche Steuerpflicht
Lösung
  1. Die Paul Meier GmbH ist unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, da sie ihren Sitz im Inland hat (§ 1 Abs. 1 KStG). Auf die Höhe des Gewinns kommt es nicht an.

  2. Die niederländische Supertransport B. V. ist weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig.

  3. Die Belles Meubles S. A. erzielt mit der Betriebsstätte in Aachen inländische Einkünfte (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG). Sie ist mit diesen inländischen Einkünften beschränkt steuerpflichtig (§ 2 Nr. 1 KStG).

  4. Die Stadt Dortmund ist mit den Dividendeneinnahmen beschränkt steuerpflichtig gem. § 2 Nr. 2 KStG, da die Dividenden dem Steuerabzug (Kapitalertragsteuer, vgl. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) unterliegen.

  5. Die A. Schulz GmbH & Co. KG selbst ist nicht körperschaftsteuerpflichtig, da sie keine Körperschaft (Kapitalgesellschaft) ist. Die an der KG (Personengesellschaft) beteiligte GmbH ist dagegen körperschaftsteuerpflichtig.

Fall 111

Beginn der Steuerpflicht
Lösung

Die Steuerpflicht beginnt bei Kapitalgesellschaften nicht erst mit der Eintragung in das Handelsregister, sondern bereits mit Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags (Vorgesellschaft, GmbH im Gründungsstadium). Für den Zeitraum bis zum Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags (Vorgründungsgesell...

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