Fälle- und Fragenkatalog für die Steuerfachangestelltenprüfung
41. Aufl. 2024
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Teil A: Einkommensteuer
Vorbemerkung
Für die praktische Tätigkeit im wirtschafts- und steuerberatenden Beruf sind umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet der Einkommensteuer unerlässlich. Deshalb bildet die Einkommensteuer innerhalb des Prüfungsfachs Steuerwesen das wichtigste Fachgebiet.
I. Persönliche Voraussetzungen für die Besteuerung
Die Regelungen zur persönlichen Steuerpflicht finden sich in § 1 EStG.
Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche inländische und ausländische Einkünfte, soweit nicht für bestimmte Einkünfte abweichende Regelungen bestehen, z. B. in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder in anderen zwischenstaatlichen Vereinbarungen.
S. 44
*) Anmerkung: Beschränkt Steuerpflichtige, die weit überwiegend inländische Einkünfte beziehen, können auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden. Das ist möglich, wenn die Einkünfte zu mindestens 90 % der Einkommensteuer unterliegen oder die ausländischen Einkünfte den Grundfreibetrag gem. § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG i. H. von 10.908 € nicht übersteigen (§ 1 Abs. 3 EStG).
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig oder als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig zu behandeln sind, können gem. § 1a EStG ...