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BPatG Urteil v. - 4 Ni 60/22 (EP)

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des europäischen Patents 2 421 318(Streitpatent), das unter Inanspruchnahme der Priorität der US 839198 P vom 21. August 2006 am 16. August 2007 angemeldet worden ist. Die Erteilung des Patents ist am 1. Mai 2013 veröffentlicht worden. Das in englischer Sprache gefasste Streitpatent ist in Kraft.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2023:171123U4Ni60.22EP.0

Fundstelle(n):
MAAAJ-61741

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Urteil v. 17.11.2023 - 4 Ni 60/22 (EP)

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