Michael Puke, Jens Lohel, Peter Mönkediek

Klausurentraining für Steuerfachangestellte

Abschlussprüfung 2024

22. Aufl. 2024

ISBN der Online-Version: 978-3-482-03301-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64652-2

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Klausurentraining für Steuerfachangestellte (22. Auflage)

Klausursatz V: Lösung Wirtschafts- und Sozialkunde

Klausurteil I (45,0 Punkte)

1. Sachverhalt (13,0 Punkte)
Lösung

Zu a)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Behauptungen
richtig
falsch
Der stille Gesellschafter ist Mitunternehmer.
X
1,0 P
Der stille Gesellschafter ist nicht vertretungsberechtigt.
X
1,0 P
Die stille Beteiligung muss ins Handelsregister eingetragen werden.
X
1,0 P
Der stille Gesellschafter kann Einsicht in die Geschäftsunterlagen verlangen.
X
1,0 P
Der stille Gesellschafter ist immer am Gewinn beteiligt.
X
1,0 P
Der stille Gesellschafter kann auch am Verlust beteiligt sein.
X
1,0 P
Der stille Gesellschafter haftet persönlich für die Betriebsschulden seines Onkels.
X
1,0 P
Die stille Gesellschaft wird durch den Tod des stillen Gesellschafters beendet.
X
1,0 P
Der stille Gesellschafter ist zu laufenden Entnahmen berechtigt.
X
1,0 P

Zu b)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Der Abschluss des Gesellschaftsvertrags kann formfrei erfolgen.
1,0 P

Zu c)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Herr Lindemann muss den Gesellschaftsvertrag kündigen (§ 234 HGB).
1,0 P
Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate zum Ende eines jeden Geschäftsjahres (§§ 234 und 132 HGB).
2,0 PS. 210

2. Sachverhalt (9,0 Punkte)
Lösung

Zu a)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Eine BGB-Gesellschaft ist ein vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks (§ 705 BGB).
2,5 P

Zu b)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Der Gesell...

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