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Einkommensteuer: Arbeitslohn bei Teilerlass eines nach dem AFBG geförderten Darlehens
Leitsatz
Der allein vom Bestehen der Abschlussprüfung abhängige Darlehensteilerlass bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung ist Ersatz von Werbungskosten aus in der Erwerbssphäre liegenden Gründen und führt daher zu Arbeitslohn.
Sachverhalt
Die bei der X-AG angestellte Arbeitnehmerin A nahm 2014 und 2015 bei der Y-Akademie (Y) an Fortbildungen teil, ohne dass die X-AG die A hierzu angewiesen hätte. Einen Teil der Fortbildungskosten bezuschusste die Investitions- und Förderbank Niedersachsen. Die nach dem Zuschuss verbleibenden Kosten finanzierte die A mit einem Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zuschuss und Darlehen beruhten auf einer gesetzlichen Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).
Für die Teilnahme an den Fortbildungen nahm A ihren Urlaub sowie Zeiten aus ihrem Arbeitszeitkonto in Anspruch. Die X-AG zahlte der A während der Dauer der Fortbildungen weiterhin Arbeitslohn. Für die Jahre 2014 und 2015 wurden die nach Abzug der Zuschüsse verbleibenden Fortbildungskosten der A bei ihren ESt-Festsetzungen als WK abgezogen. Nach bestandenen Abschlussprüfungen erließ die Kf...