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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Jastrowsche Klausel im Berliner Testament – Besteuerung eines betagten Vermächtnisses
(1) Setzen Ehegatten in einem sog. Berliner Testament sich gegenseitig als Alleinerben ein und gewähren denjenigen Kindern ein betagtes Vermächtnis, die beim Tod des Erstversterbenden ihren Pflichtteil nicht fordern (sog. Jastrowsche Klausel), kann der überlebende Ehegatte als Erbe des erstversterbenden Ehegatten die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen, da das Vermächtnis noch nicht fällig ist. (2) Das Kind hat den Erwerb des betagten Vermächtnisses bei dem Tod des überlebenden Ehegatten als von diesem stammend zu versteuern. Ist es S. 237zugleich Erbe des zuletzt verstorbenen Ehegatten, kann es das Vermächtnis als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen (Bezug: § 1922, § 2147, § 2269 BGB; § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 2, Abs. 4, § 10 Abs. 5 Nr. 1, § 15 Abs. 3 ErbStG). ...