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FG Berlin-Brandenburg | Verdeckte Gewinnausschüttung bei Leistungserbringung durch den beherrschenden Gesellschafter
Die G Ltd. mit Sitz in Zypern unterhielt eine Zweigniederlassung in Deutschland und war einzige Gesellschafterin der F Ltd., ebenfalls mit Sitz in Zypern. Die F war einzige Gesellschafterin der Klägerin, einer GmbH mit Sitz in Deutschland. Im Streitjahr 2013 erwarb die Klägerin ein Grundstück von einem fremden Dritten für ca. 30 Mio. €. Im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb erbrachte die G über ihre deutsche Zweigniederlassung Leistungen an die Klägerin. Hierfür zahlte die Klägerin – dem objektiven Wert der Leistungen entsprechend – ca. 300.000 € an die G. Diese Aufwendungen erfüllten die Voraussetzungen von Anschaffungsnebenkosten i. S. des § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB. Eine im Vorhinein abgeschlossene und klare Vereinbarung (i. S. von KStR 8.5 Abs. 2) über die Leistungserbringung zwische...