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Teilwertabschreibung auf hybride Anleihen
Der Steuergesetzgeber sieht vor, dass nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter (z. B. Anleihen) zum Bilanzstichtag grundsätzlich mit den Anschaffungskosten zu bewerten sind. Zu den Anschaffungskosten zählen neben dem Kaufpreis auch die Anschaffungsnebenkosten. Nur für den Fall, dass der Teilwert zum Bilanzstichtag aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger ist, kann dieser anstelle der Anschaffungskosten angesetzt werden. Eine Teilwertabschreibung kann nur zum Bilanzstichtag vorgenommen werden.
Um die Teilwertabschreibung auf Anleihen ohne feste Laufzeit ging es bei einem Fall, der vor dem BFH verhandelt wurde. In diesem Beitrag wird die Entscheidung des Gerichts erläutert und die buchhalterische Behandlung dargestellt.
I. Ausgangssachverhalt
Die Klägerin ist eine GmbH und hielt in ihrem Umlaufvermögen zwei Anleihen der DZ Bank in einem Bankdepot bei der C-Bank eG mit einem Nominalwert von je 500.000 €, zusammen 1.000.000 € (beides DZ Bank [Jersey]-Anleihen). Die Zinszahlung erfolgt jeweils vierteljährlich, der Kupon ist variabel und vom Eurobor abhängig. Die Anleihen haben ein Volumen von 50 Mio. € bzw. 100 Mio. €, emittier...