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PiR Nr. 3 vom Seite 78

Faktische Klimaverpflichtungen nach IAS 37?

Prof. Dr. Andreas Haaker und WP/StB Stefan Schaden

Das IFRS Interpretations Committee hat im November 2023 eine vorläufige Agenda-Entscheidung zu klimabezogenen Verpflichtungen nach IAS 37 getroffen, laut der in IAS 37 hinreichend geregelt wird, inwieweit eine Rückstellung für faktische Verpflichtungen für Kosten der Reduzierung von CO 2-Emmissionen zu passivieren ist und im Ergebnis die Passivierung verneint.

Pro

Eine Rückstellung wird nach IAS 37.14 passiviert, wenn ein Unternehmen aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung hat, deren Erfüllung wahrscheinlich zum Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen führt und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Eine Passivierung hat allerdings nur zu erfolgen, wenn die Wahrscheinlichkeit des Bestehens einer gegenwärtigen Verpflichtung (IAS 37.15) und die Wahrscheinlichkeit eines tatsächlichen Potenzialabflusses (IAS 37.23) jeweils 50 % überschreiten.

Bei zukünftigen klimabezogenen Maßnahmen, zu denen das berichtigende Unternehmen nicht rechtlich verpflichtet ist, stellt sich die Frage des Bestehens einer Verpflichtung im Sinne des IAS 37, wobei es sich mangels rechtlicher Bindung an ein Vorhaben zur Reduzierung ...

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