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EFRAG: Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU
I. Einführung
Am hat die EFRAG zwei Entwürfe zur Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) veröffentlicht. Die durch die CSRD geänderte Bilanzrichtlinie (Accounting Directive) ermöglicht eine inhaltlich abgestufte Berichterstattung für börsennotierte Unternehmen und Konzerne, sofern Größenmerkmale nicht überschritten werden. Welche reduzierten Berichterstattungsanforderungen an börsennotierte KMU künftig gestellt werden sollen, wird durch den Entwurf „European Sustainability Reporting Standard for Listed Small- and Medium-sized Undertakings“ (kurz: ESRS LSME) dargelegt. Als Deduktionsbasis dienen die ESRS, die bereits im Jahr 2023 durch delegierte Rechtsakte verabschiedet wurden. Neben den insoweit verminderten, gleichwohl aber verpflichtenden Berichterstattungsumfang stellt die EFRAG den Entwurf „European Sustainability Reporting Standard for Non-Listed Small- and Medium-sized Undertakings“ (kurz: ESRS VSME; mit „V“ für „voluntary“). Dieser kann von solchen Unternehmen angewendet werden, die aus dem Anwendungsbereich der CSRD herausfallen, gleichwohl aber Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Belangen (Environm...