PiR Nr. 3 vom Seite 61

Doppelte Wesentlichkeit: DRAFT EFRAG IG 1

Christoph Linkemann | Verantw. Redakteur | pir-redaktion@nwb.de

Liebe Leserinnen und Leser,

am hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) einen ersten Satz Leitfäden im Entwurf zur Verfügung und Diskussion gestellt, die als wichtige Umsetzungsleitlinien die Erstellung der ESRS-Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen sollen. EFRAG IG 1 befasst sich dabei mit der Analyse und der Beurteilung der doppelten Wesentlichkeit. IG 2 behandelt die Wertschöpfungskette, während IG 3 mit einer Liste der ESRS-Datenpunkte aufwartet. Dabei werden durch die Entwürfe keine neuen Regelungen getroffen, sondern sie dienen der praktischen Umsetzung. Eine berichtspflichtige Wesentlichkeit eines Nachhaltigkeitsaspekts liegt dabei dann vor, wenn die Kriterien einer Wesentlichkeit der Auswirkungen gegeben oder die finanziellen Auswirkungen wesentlich oder beide Aspekte erfüllt sind. Damit ist auch schon beschrieben, inwiefern die schon für die Rechnungslegung ermessensbehaftete Wesentlichkeit auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eine Fülle von Schätzungen und ebensolchen Ermessensentscheidungen bereithält, die es den Anwendern nicht einfach machen, den richtigen (Nachhaltigkeits-)Pfad zu finden. Dr. Jens Reinke, Lina Warnke und Prof. Dr. Stefan Müller stellen in dieser Ausgabe ab den IG 1 vor zu den Wesentlichkeitskriterien der ESRS, in der folgenden Ausgabe werden sie sich den IG 2 und 3 widmen.

Ergänzend zum Beitrag zu IG 1 stellt Dr. Josef Baumüller in dieser Ausgabe ab einen weiteren Baustein im Normengefüge der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung vor: die „ESRS Implementation Q&A Platform“ der EFRAG, mit der Anwender oder an der Nachhaltigkeitsberichterstattung Interessierte ihre Fragen an die EFRAG richten können. Diese Fragen werden laufend veröffentlicht, nach einem Bearbeitungszeitraum von bis zu drei Monaten beantwortet und die ESRS insofern interpretiert. Wermutstropfen dabei: Die Ausführungen sollen rechtlich unverbindlich sein und die Anwender können sich nicht ohne Weiteres darauf stützen. Das erste Dokument mit Auslegungen zu zwölf Fragen kennzeichnet dabei eine besondere Vorsicht der EFRAG, vermied sie doch allzu kritische Themen, sodass zu hoffen bleibt, dass die nächsten Antworten substanzieller ausfallen.

Außerdem lesen Sie in diesem Heft: ein instruktives Beispiel zu sale-and-lease-back und den Unterschieden von IFRS und US-GAAP, Diskussionsbeiträge und einen Praxisfall zur Frage der Rückstellungsbildung nach IAS 37 für Klimaverpflichtungen und Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
PiR 3/2024 Seite 61
NWB OAAAJ-60670