1. Sind Vorsteuerbeträge mangels Kenntnis des FA nicht berücksichtigt worden, richtet sich die Korrektur der Steuerfestsetzung nach den Vorschriften der AO 1977 - 2. Soweit eine Änderung der Steuerfestsetzung nicht möglich ist, können die Vorsteuerbeträge nicht in den Folgejahren in analoger Anwendung des § 15a UStG berücksichtigt werden
Leitsatz
1. Die Korrektur von Steuerfestsetzungen, bei denen entstandene Vorsteuerbeträge mangels Kenntnis des FA nicht berücksichtigt wurden, richtet sich nach den allgemeinen Änderungsvorschriften der Abgabenordnung.
2. Soweit im Einzelfall eine Änderung der Steuerfestsetzung nach diesen Änderungsvorschriften nicht möglich ist, können die Vorsteuerbeträge nicht in den Folgejahren in analoger Anwendung des § 15a UStG 1980 berücksichtigt werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 233 BFH/NV 1995 S. 28 Nr. 4 TAAAA-95139
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