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NWB Nr. 10 vom Seite 650

Onlinezugangs-Änderungsgesetz ist beschlossen

Prof. Dr. Ralf Jahn

Der Bundestag hat am in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG ÄndG) beschlossen, das in geänderter Version am  im Innenausschuss des Deutschen Bundestags verabschiedet worden war. Der Bundesrat muss dem Gesetz am noch zustimmen.

Hintergrund der Gesetzesänderung

[i]Vorgaben des OZG an alle BehördenDas OZGÄndG ändert das Onlinezugangsgesetz (OZG) v.  (BGBl 2017 I S. 3122, 3138), zuletzt geändert am (BGBl 2021 I S. 2250, 2261). Das OZG ist die rechtliche Grundlage für das bis dato größte Modernisierungsprojekt der öffentlichen Verwaltung seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Im OZG werden die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen sowie deren Bereitstellung über Verwaltungsportale geregelt. Durch das Gesetz wurden alle Behörden verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Für die Umsetzung des Gesetzes hätte es u. a. einer effizienten Arbeitsteilung, einer modernen IT-Infrastruktur sowie gemeinsamer Standards zwischen Bund, Ländern und Kommunen bedurft.

[i]Ziel, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch online anzubieten, wurde verfehltAllerdings konnte das ambitionierte Ziel, bis Ende des Jahrs 2022 alle Verwaltungsleistungen auch online anzubieten, u. a. aufgrund komplexer föderaler...

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