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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten für Standplätze bei Imbissbetrieben im Reisegewerbe
Mit hat der BFH erstmals zur Frage der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Mieten für Standplätze bei Imbissbetrieben im Reisegewerbe Stellung genommen (, NWB MAAAJ-53064). Maßgebendes Kriterium für eine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG ist danach, ob der Geschäftszweck des betreffenden Gewerbebetriebs und auch die speziellen betrieblichen Verhältnisse (insbesondere Anzahl der angemieteten Standplätze pro Jahr) das dauerhafte Vorhandensein von Standplätzen erfordert. Im Beitrag werden nach einer Einleitung zunächst die für die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietaufwendungen relevanten rechtlichen Grundlagen dargestellt und sodann das BFH-Urteil zusammengefasst und analysiert.
Einordnung
Der Verkauf von Speisen und Getränken durch Imbissbetriebe im Reisegewerbe – bspw. auf Wochenmärkten, Volksfesten, Festivals, sowie Sport- und Musikveranstaltungen – hat in Deutschland eine lange Tradition. Oftmals ist der Reisegewerbetreibende nicht Eigentümer einer entsprechenden Verkaufsfläche. Die Anmietung von Standplätzen ist daher der Regelfall.
Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer, so...