Online-Nachricht - Mittwoch, 28.02.2024

Verbraucherschutz | Sammelklage gegen die ExtraEnergie GmbH öffentlich bekannt gemacht (vzbv)

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine Verbandsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) gegen die ExtraEnergie GmbH im Verbandsklageregister auf seiner Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Damit können sich Verbraucher sowie kleine Unternehmen der Sammelklage anschließen, indem sie sich kostenlos beim BfJ ins Klageregister eintragen. Hierauf macht der vzbv aufmerksam.

Hintergrund: Die ExtraEnergie GmbH hatte im Juli 2022 massiv die Preise für Gas- und Stromkunden erhöht. Die Preise stiegen teils um mehr als zweihundert Prozent. Zur ExtraEnergie GmbH gehören Anbieter wie ExtraEnergie, Extragrün, HitEnergie und Prioenergie. Dabei übergingen die Anbieter auch vereinbarte Preisgarantien. Die Erhöhungen sind nach Ansicht des vzbv unzulässig. Deshalb hatte der vzbv im Dezember 2023 beim OLG Hamm eine Sammelklage gegen die ExtraEnergie GmbH eingereicht. Ziel ist es, Rückzahlungen an betroffene Kunden zu erstreiten. Das Klageregister ist nun geöffnet. Betroffene können sich ab sofort an der Klage beteiligen.

Hierzu führt der vzbv u.a. weiter aus:

  • Der vzbv nimmt an, dass mehr als 100.000 Verbraucher von den Preiserhöhungen betroffen sind. Betroffene können sich ab sofort kostenlos der Klage anschließen.

  • Aus Sicht des vzbv sind die Preiserhöhungen von ExtraEnergie unzulässig, da der pauschale Verweis auf gestiegene Beschaffungskosten als Begründung nicht ausreicht. Sofern Kunden eine Preisgarantie vereinbart hatten, kommt eine Erhöhung wegen gestiegener Beschaffungskosten ohnehin nicht in Betracht.

  • Bereits im Frühjahr hatte das OLG Düsseldorf ExtraEnergies Begründung für das Brechen der Preisgarantien als nicht tragfähig bezeichnet (Urteil v. - I-20 U 318/22).

  • Dennoch versucht das Unternehmen weiterhin, die Forderungen gegenüber Verbraucher durchzusetzen, zum Beispiel mit Inkassoschreiben. Auch die damit verbundenen zusätzlichen Kosten, teils im dreistelligen Bereich, sollen Verbraucher tragen.

Hinweis:

Verbraucher können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich kostenlos beim BfJ ins Klageregister eintragen. Wie das geht, erfahren sie im Klage-Check des vzbv unter www.sammelklagen.de/extraenergie/klage-check.

Das Tool prüft zunächst mit wenigen Fragen, ob der individuelle Fall zur Klage passt. Anschließend erhalten Verbraucher konkrete Hinweise für den Eintrag ins Klageregister.

Wenn sich Betroffene wirksam in das Register eintragen, sind sie bei der Sammelklage dabei. Solange das Verfahren dauert, können ihre Ansprüche nicht verjähren, unabhängig davon, wie lange es dauert.

Wer über Neuigkeiten des Verfahrens per E-Mail informiert werden möchte, kann sich für den News-Alert des vzbv zur Sammelklage gegen ExtraEnergie anmelden.

Quelle: u.a. vzbv, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB CAAAJ-60392