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Einkommen-/Lohnsteuer | Berücksichtigung von überobligatorischen Beiträgen zu einer schweizerischen öffentlich-rechtlichen Pensionskasse
(1) Bei überobligatorischen Arbeitgeberbeiträgen an eine schweizerische öffentlich-rechtliche Pensionskasse handelt es sich um Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Beitragsleistung zufließt. (2) Überobligatorische Arbeitgeberbeiträge an eine schweizerische öffentlich-rechtliche Pensionskasse sind keine gem. § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfreien Zukunftssicherungsleistungen (Bezug: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, und Satz 2; § 11 Abs. 1 Satz 4; § 38a Abs. 1 Sätze 2 und 3; § 3 Nr. 56, Nr. 62 Sätze 1 und 4, § 3 Nr. 63 Satz 1; § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und Buchst. b EStG; Art. 1 bis 25 PKG; § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG).
(1) Der BFH bestätigte damit im Ergebnis das Urteil der Vorinstanz (, NWB DAAAH-50805, EFG 2020 S. 1245). Seit Beginn seiner Tätigkeit in der Schweiz unterlag der Kläger, ein Grenz...