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Mietverhältnis | Unwahre Behauptungen des Mieters
Ob das Aufstellen bewusst unwahrer Tatsachenbehauptungen durch den Mieter innerhalb eines Rechtsstreits mit seinem Vermieter eine die ordentliche Kündigung (vgl. § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB) rechtfertigende Pflichtverletzung darstellt, ist anhand einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Dabei ist die Bedeutung und Tragweite der unwahren Behauptung des Mieters unter Berücksichtigung des gegebenen Sinnzusammenhangs zu bewerten und i. d. R. ein vorangegangenes vertragswidriges Verhalten des Vermieters einzubeziehen.
Es kann daher auch von Bedeutung sein, ob dem Verhalten des Mieters eine unberechtigte Kündigung durch den Vermieter vorausgegangen ist. Dies habe das Berufungsgericht nicht berücksichtigt, so der BGH, der das angefochtene Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben un...