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Kapitalerträge | Gesetzliche Fiktion der Tatbestandsvoraussetzungen des Optionsrechts zur tariflichen Besteuerung in den vier auf das Erstjahr folgenden VZ nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG (FG)
Nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG i. d. F. vom werden die Tatbestandsvoraussetzungen für die Anwendung des Optionsrechts zur tariflichen Besteuerung von Kapitalerträgen aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft auch für die dem Antragsjahr (Erstjahr) folgenden vier Veranlagungszeiträume fingiert. Der Wegfall der Beteiligung in einem der dem Antragsjahr folgenden vier Veranlagungszeiträume ist für die Fortgeltung der Option unerheblich.
Quelle: , NWB FAAAJ-57832