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Einkommensteuer | Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners (BFH)
Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG liegt nicht vor, wenn eine Nutzungsüberlassung (auch) an den geschiedenen Ehegatten erfolgt (Bestätigung der Rechtsprechung, u. a. , BFHE 280 S. 1, BStBl 2023 II S. 642, Rz. 29 ff.).
Lesen Sie hierzu den Beitrag von Markus Morawitz in .
Quelle: , nv, NWB MAAAJ-57685