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Einkommensteuer | Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Überlassung an (Schwieger-)Mutter (BFH)
Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. des Befreiungstatbestands des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 des EStG liegt nicht vor, wenn die Nutzungsüberlassung an die (Schwieger-)Mutter des Steuerpflichtigen erfolgt.
Hintergrund
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG nimmt
Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und
Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung
und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden,
von der Besteuerung aus.
Sachverhalt und
Verfahrensverlauf
Die Kläger überließen die
jeweils im hälftigen Miteigentum stehende und erworbene Eigentumswohnung seit
der Fertigstellung unentgeltlich an die Mutter der Klägerin und verkauften
diese nach deren Tod.
Im Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr berücksichtigte das Finan...