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Kurzfassung zum Beitrag von Doege/Niermann, StuB 5/2024 S. 173

Wirtschaftliches Eigentum an einem GmbH-Anteil bei einem Unterbeteiligungsverhältnis

Niels Doege und Erik Niermann

Nach dem hängt die Frage der wirtschaftlichen Inhaberschaft im Rahmen von Unterbeteiligungen davon ab, dass alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte an den Unterbeteiligten „durchgeleitet“ werden (, NWB OAAAJ-35184). Insbesondere ist für das Innehaben der Verwaltungsrechte entscheidend, dass der Unterbeteiligte die Stimmrechte im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann.

Fazit

Durch das Urteil wurden wesentliche Punkte im Bereich der Unterbeteiligung weiter konkretisiert. Der I. Senat stellt in dem Urteil klar, dass die wesentlichen Vermögens- und Verwaltungsrechte übergehen müssen, damit das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen übergeht. Insbesondere ist der Übergang der Vermögensrechte nicht gewichtiger zu bewerten als der Übergang der Verwaltungsrechte. Damit kann ein Übergang nahezu aller Vermögensrechte nicht eine schwächere Ausprägung der Verwaltungsrechte ausgleichen.

Für den Übergang der Verwaltungsrechte müssen die Rechte in der Form übergehen, dass diese (insbesondere die Stimmrechte) im Konfliktfall effektiv durchsetzbar sind. Nach Ansicht des BFH ist die diskutierte...

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