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BFH Urteil v. - X R 141/93 BStBl 1995 II S. 111

Gesetze: EStG § 10 e Abs. 1 und 6

Auch als Einmalbetrag zu zahlende Erbbauzinsen nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt, sondern nur anteilig als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG abziehbar

Leitsatz

Der vom Erwerber eines Erbbaurechts als Entgelt für die Nutzung des Grundstücks zu zahlende Einmalbetrag gehört nicht zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens i. S. von § 10 e Abs. 1 EStG. Der Betrag ist auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen und - soweit er auf die Zeit vor Bezug der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung entfällt - als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG zu berücksichtigen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 111
BFH/NV 1994 S. 80 Nr. 11
BAAAA-95090

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BFH, Urteil v. 27.07.1994 - X R 141/93

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