Auch als Einmalbetrag zu zahlende Erbbauzinsen nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt, sondern nur anteilig als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG abziehbar
Leitsatz
Der vom Erwerber eines Erbbaurechts als Entgelt für die Nutzung des Grundstücks zu zahlende Einmalbetrag gehört nicht zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens i. S. von § 10 e Abs. 1 EStG. Der Betrag ist auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen und - soweit er auf die Zeit vor Bezug der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung entfällt - als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG zu berücksichtigen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 111 BFH/NV 1994 S. 80 Nr. 11 BAAAA-95090
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