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BPatG Urteil v. - 2 Ni 33/21 (EP)

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland in englischer Verfahrenssprache erteilten europäischen Patents EP 1 288 618 (deutsches Aktenzeichen DE 602 19 730.9) (Streitpatent), das am 9. August 2002 unter Inanspruchnahme der Priorität JP 2001242410 vom 9. August 2001 angemeldet worden ist und das die Bezeichnung „Driving assistance display apparatus“ („Anzeigevorrichtung zur Fahrunterstützung“) trägt. Der Hinweis auf die Erteilung des Streitpatents wurde am 25. April 2007 veröffentlicht.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2023:141223U2Ni33.21EP.0

Fundstelle(n):
IAAAJ-60095

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Urteil v. 14.12.2023 - 2 Ni 33/21 (EP)

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