Online-Nachricht - Freitag, 23.02.2024
Internationales | Anwendung von § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz (BMF)
Das BMF hat eine Nichtbeanstandungsregelung für § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) erlassen ().
Danach wird des für Geschäftsjahre, die vor dem begonnen haben, nicht beanstandet, wenn die Aufzeichnungen erstmals bis zum abgegeben werden.
Quelle: (il)
Fundstelle(n):
JAAAJ-60086