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NWB Nr. 9 vom Seite 572

Ermäßigte Besteuerung bei Einmalzahlungen aus betrieblicher Altersversorgung?

Prof. Dr. Henrik Schneider

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 588Die Rechtsprechung befasst sich seit einigen Jahren regelmäßig mit der Frage, ob einmalige Kapitalauszahlungen und -abfindungen von (betrieblichen) Rentenansprüchen der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG unterliegen. Auch die Finanzverwaltung hat sich in einem umfassenden BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung ebenfalls zu dieser Frage – wenn auch knapp – geäußert ( BStBl 2021 I S. 1050). Das , NWB KAAAJ-53860) entschied jüngst erneut zur Anwendung der sog. Fünftel-Regelung bei Auszahlung einer Rente im Wege der Kapitalabfindung und hat noch einmal die Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzbarkeit der vom BFH aufgestellten Anforderungen an die Außerordentlichkeit aufgezeigt.

Einmalzahlungen als Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten

[i]Doetsch, Betriebliche Altersversorgung: Praxisfragen, Grundlagen, NWB QAAAE-52794 Die Tarifbegünstigung des § 34 Abs. 1 EStG setzt voraus, dass der Steuerpflichtige außerordentliche Einkünfte bezieht. Solche außerordentlichen Einkünfte können u. a. vorliegen, wenn der Steuerpflichtige eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten erhält (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG). Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten...BStBl 2014 II S. 58BStBl 2017 II S. 347

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