Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ermäßigte Besteuerung bei Einmalzahlungen aus betrieblicher Altersversorgung?
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 588Die Rechtsprechung befasst sich seit einigen Jahren regelmäßig mit der Frage, ob einmalige Kapitalauszahlungen und -abfindungen von (betrieblichen) Rentenansprüchen der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG unterliegen. Auch die Finanzverwaltung hat sich in einem umfassenden BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung ebenfalls zu dieser Frage – wenn auch knapp – geäußert ( BStBl 2021 I S. 1050). Das , NWB KAAAJ-53860) entschied jüngst erneut zur Anwendung der sog. Fünftel-Regelung bei Auszahlung einer Rente im Wege der Kapitalabfindung und hat noch einmal die Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzbarkeit der vom BFH aufgestellten Anforderungen an die Außerordentlichkeit aufgezeigt.
.
Einmalzahlungen als Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten
[i]Doetsch, Betriebliche Altersversorgung: Praxisfragen, Grundlagen, NWB QAAAE-52794 Die Tarifbegünstigung des § 34 Abs. 1 EStG setzt voraus, dass der Steuerpflichtige außerordentliche Einkünfte bezieht. Solche außerordentlichen Einkünfte können u. a. vorliegen, wenn der Steuerpflichtige eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten erhält (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG). Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten...BStBl 2014 II S. 58BStBl 2017 II S. 347