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Umsatzsteuer | Vorsteueraufteilung nach dem Gesamtumsatzschlüssel
Das BMF äußert sich zu Einzelheiten der Aufteilung der Vorsteuer nach dem Gesamtumsatzschlüssel gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG.
[i]Anwendbarkeit des Gesamtumsatzschlüssels Nach dem BMF ist der Gesamtumsatzschlüssel nur dann anzuwenden, wenn er präziser als andere Aufteilungsschlüssel (z. B. Flächenschlüssel oder objektbezogener Umsatzschlüssel) ist. Gibt es neben dem Gesamtumsatzschlüssel mehrere andere präzisere Aufteilungsschlüssel, ist nicht zwingend die präziseste Methode anzuwenden, sondern der Unternehmer kann sich für eine andere, präzisere Methode entscheiden (Rz. 3 des aktuellen BMF-Schreibens).
Der Gesamtumsatzschlüssel ergibt sich aus dem Verhältnis aller zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsätze (einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben gemäß § 3 Abs. 1b und Abs. 9 UStG) zum Gesamtumsatz des Unternehmers.
[i]Einzelheiten zu den Umsätzen Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe ...