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Aktuelle BGH-Rechtsprechung zur GmbH im Jahr 2023 (2. Halbjahr)
Im Berichtszeitraum hat der II. Zivilsenat in der richtungsweisenden Entscheidung (, NWB FAAAJ-47911) die zuvor zur Einziehung eines Geschäftsanteils entwickelten Grundsätze auf einen Ausschluss eines Gesellschafters im Klageweg übertragen. Die seit 1953 vertretene sog. Bedingungslösung wurde aufgegeben, sodass die Wirksamkeit des Ausschlusses nicht mehr von der Zahlung einer Abfindung an den ausgeschlossenen Gesellschafter abhängt. Zudem hat der , NWB PAAAJ-47912) erneut zum Stimmverbot bei einem Eigeninteresse eines Gesellschafters Stellung genommen.
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Gesellschafterausschluss
[i]Ausschließungsklage in einer Zwei-Personen-GmbHEin Gesellschafter einer Zwei-Personen-GmbH kann unter den Voraussetzungen der actio pro socio die Ausschließungsklage gegen seinen Kompagnon erheben. Hierdurch soll verhindert werden, dass eine solche Klage aufgrund einer pflichtwidrigen Geschäftsführung unterbleibt (vgl. § 715b Abs. 1 Satz 2 BGB n. F.). Erfolgt der Ausschluss aus wichtigem Grund ohne statutarische Regelung im gerichtlichen Klageverfahren, wird er mit Rechtskraft des Gestaltungsurteils wirksam.
[i]Aufgabe der sog. BedingungslösungDer Ausschlu...