Gesetzgebung | "Unechter" Kompromiss beim Wachstumschancengesetz (Bundesrat)
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am Änderungen zum umstrittenen Wachstumschancengesetz vorgeschlagen. Diese würden zu Entlastungen von 3,2 Milliarden Euro führen.
Hintergrund: Ende letzten Jahres hatte der Bundesrat seine Zustimmung zu dem vom Bundestag verabschiedeten Wachstumschancengesetz verweigert und die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen (s. hierzu unsere Online Nachricht v. 24.11.2023). Nun wurde das Vorhaben im Vermittlungsausschuss behandelt, das Ergebnis ist jedoch ohne die Stimmen der Mitglieder der CDU/CSU zustandegekommen.
Das Vermittlungsergebnis enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, wie die
Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent,
Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschafsgüter für 9 Monate,
auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer),
Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.
Außerdem sind u.a. Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuersystems und zum Bürokratieabbau enthalten.
Der Vermittlungsausschuss hat außerdem beschlossen, aus dem Wachstumschancengesetz u.a. die Einführung einer Klimaschutz-Investitionsprämie und die Mitteilungspflichten innerstaatlicher Steuergestaltungen zu streichen.
Presseberichten zufolge ist der Kompromiss im Vermittlungsausschuss ohne die Stimmen der CDU/CSU-Mitglieder zustandegekommen. Im nächsten Schritt stimmt der Bundestag am morgigen über das geänderte Gesetz ab. Damit es in Kraft treten kann, muss ihm auch der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am zustimmen, was zurzeit offen ist.
Quelle: u.a. Bundesrat, Pressemitteilung v. 22.2.2024 (il)
Nachricht aktualisiert am , 14:30 Uhr: Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses finden Sie hier.
Fundstelle(n):
VAAAJ-59999