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Heizungsgesetz: Hohe Zuschüsse möglich
Der Einbau neuer Heizungen wird vom Staat bezuschusst: Es gibt eine Grundförderung von 30 %, einen Geschwindigkeitsbonus von 20 % sowie einen einkommensabhängigen Zuschuss von 30 % für Interessenten mit Jahreseinkommen bis 40.000 €. Die staatliche Förderung ist aber insgesamt auf maximal 70 % begrenzt. Anträge müssen bei der KfW gestellt werden. Anders als bei anderen Förderprogrammen darf man schon vor Bewilligung beginnen und Unternehmer mit dem Tausch beauftragen. Sind die Fördertöpfe aufgebraucht, gibt es keine Zuschüsse mehr. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/oj9bt und https://go.nwb.de/hpel7.
Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten – Checkliste, NWB PAAAE-46903; Energiekosten-Vergleich – Berechnungsprogramm, NWB WAAAE-62515