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Ermittlung der durchschnittlichen Arbeitnehmeranzahl
I. Sachverhalt
Die C GmbH ist aufgrund des zweifachen Überschreitens der Größenkriterien zum Abschlussstichtag als mittelgroße Gesellschaft einzustufen. Wie in den Vorjahren gibt die C GmbH im Anhang die durchschnittliche Anzahl des während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmers gemäß § 285 Nr. 7 HGB an. Bei der Prüfung des Anhangs fällt Abschlussprüferin A auf, dass die Aufteilung nach Gruppen fehlt und die Arbeitnehmeranzahl falsch ermittelt worden ist.
II. Fragestellungen
Die C GmbH möchte wissen, wie der Begriff des Arbeitnehmers nach § 285 Nr. 7 HGB definiert ist. Darüber hinaus möchte der Mandant wissen, nach welchen Gruppen die Arbeitnehmer getrennt werden müssen?
III. Lösungshinweise
1. Ermittlung des Durchschnitts
Auch wenn kein direkter Verweis von § 285 Nr. 7 HGB auf § 267 Abs. 5 HGB besteht, ist bei der Durchschnittsermittlung für den Anhang diese Vorschrift aufgrund des identischen Wortlauts („durchschnittliche Zahl der Abreitnehmer“) anzuwenden. Dabei ist der Durchschnitt der zu den vier Quartalsstichtagen beschäftigen Arbeitnehmer zu ermitteln.
2. Begriff der „Arbeitnehmer“
Ausschlaggebend für den Begriff der „Arbeitnehmer“ sind die Grundsätze des Arbeitsrechts. Kriterium für die Ei...