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WPK | Aktuelle berufsaufsichtliche Maßnahmen der WPK
Mit Datum vom 18. und machte die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) zwei berufsaufsichtliche Maßnahmen bekannt, eine davon nicht anonymisiert. In beiden Fällen handelt es sich um eine Rüge, jeweils gerichtet an eine natürliche Person und jeweils verbunden mit Geldbuße.
Den ausgesprochenen Rügen lagen die folgenden Sachverhalte zugrunde:
Bei der gesetzlichen Prüfung eines Jahres- und eines Konzernabschlusses und der dazugehörigen Lageberichte unzureichende Prüfung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der going concern-Annahme, der Konsolidierungspflicht von Zweckgesellschaften, der Abschlüsse von Tochterunternehmen sowie des Anhangs und der Lageberichterstattung; Mängel bei der Berichtskritik; Ausübung einer unvereinbaren gewerblichen Tätigkeit (Rü...