Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG Brandenburg 18.10.2023 7 U 8/23, NWB 8/2024 S. 516

Insolvenzverfahren | Nachrangiger Insolvenzgläubiger

Der persönliche Anwendungsbereich des § 39 I Nr. 5 InsO (nachrangige Insolvenzgläubiger) kann, auch wenn der Gläubiger nicht Gesellschafter der Insolvenzschuldnerin ist, eröffnet sein, wenn die Darlehensgewährung durch ihn der Darlehensgewährung durch einen Gesellschafter der Insolvenzschuldnerin entspricht.

Anmerkung:

Stundet der Gläubiger – wie hier – zugunsten der Insolvenzschuldnerin ausstehende Leistungen, indem er über Jahre auf die Begleichung von Rechnungen verzichtet, liegt eine Darlehensgewährung vor. Diese fällt unter § 39 I Nr. 5 InsO, auch wenn der Gläubiger nicht Gesellschafter der Insolvenzschuldnerin ist. Im vorliegenden Fall stehe der Gläubiger bei wirtschaftlicher Betrachtung einem Gesellschafter der Insolvenzschuldnerin gleich, so das Gericht. Denn er sei nicht nur als natürliche...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen