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NWB Nr. 8 vom Seite 519

Zuwendungsempfängerregister

[i]Hörster, NWB 2/2021 S. 92Mit dem JStG 2020 v.  (BGBl 2020 I S. 3096) wurde mit § 60b AO die gesetzliche Grundlage für ein Zuwendungsempfängerregister geschaffen. Danach sollen ab alle steuerbegünstigten Zuwendungsempfänger nach den §§ 10b sowie 34g EStG digital beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abrufbar sein. Wie das BZSt mit Meldung v.  mitgeteilt hat, steht das Zuwendungsempfängerregister ab sofort online zur Verfügung.

[i]BZSt, Meldung v. 7.2.2024 Das Zuwendungsempfängerregister ist ein bundesweites, zentrales Register, das alle Organisationen umfasst, die gemeinnützig und dadurch berechtigt sind Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen. Hierzu gehören auch die ausländischen Organisationen aus dem EU-/EWR-Ausland, die das BZSt auf ihren Antrag hin in das Zuwendungsempfängerregister aufnimmt. Das BZSt, das in der deutschen Steuerverwaltung für das Zuwendungsempfängerregister zuständig ist (§ 5 Abs. 1 Nr. 47 FVG), weist darauf hin, dass sich das Register aktuell im Aufbau befindet und in den nächsten Monaten sukzessive befüllt werden wird. Es ist daher zum momentanen Zeitpunkt nicht vollständig, die angezeigten Daten bilden bislang ausschließlich den Stand z...

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