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BFH Urteil v. - IX R 26/89 BStBl 1994 II S. 902

Gesetze: EStG 1981 § 7 Abs. 1 Satz 4 i. V. m. Abs. 4 Satz 3EStG 1981 § 9EStG 1981 § 21

1. Gerichtliche Überprüfungspflicht auch bei Steuerfestsetzungen unter Nachprüfungsvorbehalt - 2. AfaA beim Umbau eines nicht in Umbauabsicht erworbenen Gebäudes nur, wenn die entfernten Teile mit einem abgrenzbaren Betrag in den Anschaffungskosten enthalten sind und ihr Wert nicht von untergeordneter Bedeutung ist

Leitsatz

1. Das FG hat auch eine Steuerfestsetzung, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist (§ 164 AO 1977), in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zu überprüfen.

2. Wird ein Gebäude im Anschluß an den Erwerb umgebaut, so kommt für entfernte Gebäudeteile eine AfaA nur in Betracht, wenn der Erwerber im Zeitpunkt der Anschaffung keine Umbauabsicht hatte, die entfernten Gebäudeteile einen abgrenzbaren Niederschlag in den Anschaffungskosten gefunden haben und ihr Wert nicht von ganz untergeordneter Bedeutung ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 902
BFH/NV 1994 S. 86 Nr. 12
DAAAA-95059

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BFH, Urteil v. 10.05.1994 - IX R 26/89

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