1. Gerichtliche Überprüfungspflicht auch bei Steuerfestsetzungen unter Nachprüfungsvorbehalt - 2. AfaA beim Umbau eines nicht in Umbauabsicht erworbenen Gebäudes nur, wenn die entfernten Teile mit einem abgrenzbaren Betrag in den Anschaffungskosten enthalten sind und ihr Wert nicht von untergeordneter Bedeutung ist
Leitsatz
1. Das FG hat auch eine Steuerfestsetzung, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist (§ 164 AO 1977), in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zu überprüfen.
2. Wird ein Gebäude im Anschluß an den Erwerb umgebaut, so kommt für entfernte Gebäudeteile eine AfaA nur in Betracht, wenn der Erwerber im Zeitpunkt der Anschaffung keine Umbauabsicht hatte, die entfernten Gebäudeteile einen abgrenzbaren Niederschlag in den Anschaffungskosten gefunden haben und ihr Wert nicht von ganz untergeordneter Bedeutung ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 902 BFH/NV 1994 S. 86 Nr. 12 DAAAA-95059
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