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Sind Büttenredner nach § 4 Nr. 20 UStG steuerbefreit?
Kurz nach Karneval eine wichtige Frage!
In der Rubrik Praxisfälle veröffentlichen wir eine Fragestellung zu einem konkreten Sachverhalt, der aktuell im Bereich der Umsatzsteuer von allgemeinem Interesse ist. Die Rubrik Praxisfälle erscheint i. d. R. monatlich. Wenn Sie selbst eine Fragestellung zu einem über den Einzelfall hinaus interessanten Sachverhalt haben, können Sie dieses Thema gerne der Redaktion (ust-direkt-redaktion@nwb.de) vorschlagen. Wir weisen darauf hin, dass eine konkrete Rechtsberatung nicht geleistet werden kann und die Lösungshinweise losgelöst von einem etwaigen Einzelfall aus grundsätzlicher Sicht erfolgen.
I. Fall
A tritt als Büttenredner bei den Veranstaltungen seines Karnevalsvereins X während der Fastnachtzeit auf. Die Karnevalssitzungen stehen dabei nicht nur Vereinsmitgliedern, sondern gegen Zahlung eines Eintrittspreises jedem Gast offen. Bei seinen Auftritten beschäftigt sich A im Kostüm des „Narren“ satirisch mit diversen politischen Themen, wobei er begleitet vom Orchester des Karnevalsvereins X auch in launischer Liedform sich des politischen Geschehens auf lokaler, landes- wie bundespolitischer Ebene annimmt. Dabei wird der Vortrag von A in teils aufwendige Kulissenbilder eingebunden. Pro ...