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Lexikon Lohnbüro 2024 vom

Anhang 7 Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2024

A. Berücksichtigung von Freibeträgen beim Lohnsteuerabzug (sog. Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren)

1. Allgemeines

Folgende Aufwendungen können als Freibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden:

  • -

    Werbungskosten, vgl. Abschnitt B

  • -

    Sonderausgaben (ohne Vorsorgeaufwendungen), vgl. Abschnitt C

  • -

    Außergewöhnliche Belastungen, vgl. Abschnitt D

  • -

    Freibeträge für Beschäftigungsverhältnisse in privaten Haushalten, für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen sowie für energetische Geländesanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum vgl. Abschnitt E

  • -

    Kinderfreibeträge und Freibeträge für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für Kinder, für die kein Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen besteht (sog. Auslandskinder, vgl. Abschnitt F)

  • -

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei verwitweten Arbeitnehmern im Todesjahr des Ehegatten und im Folgejahr vgl. Abschnitt G

  • -

    Verluste aus anderen Einkunftsarten, vgl. Abschnitt H.

Es gibt aber nicht nur Freibeträge, sondern auch Hinzurechnungsbeträge (vgl. „Hinzurechnungsbetrag beim Lohnsteuerabzug“ im Hauptteil ...

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