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Anhang 7 Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2024
A. Berücksichtigung von Freibeträgen beim Lohnsteuerabzug (sog. Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren)
1. Allgemeines
Folgende Aufwendungen können als Freibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden:
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Werbungskosten, vgl. Abschnitt B
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Sonderausgaben (ohne Vorsorgeaufwendungen), vgl. Abschnitt C
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Außergewöhnliche Belastungen, vgl. Abschnitt D
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Freibeträge für Beschäftigungsverhältnisse in privaten Haushalten, für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen sowie für energetische Geländesanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum vgl. Abschnitt E
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Kinderfreibeträge und Freibeträge für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für Kinder, für die kein Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen besteht (sog. Auslandskinder, vgl. Abschnitt F)
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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei verwitweten Arbeitnehmern im Todesjahr des Ehegatten und im Folgejahr vgl. Abschnitt G
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Verluste aus anderen Einkunftsarten, vgl. Abschnitt H.
Es gibt aber nicht nur Freibeträge, sondern auch Hinzurechnungsbeträge (vgl. „Hinzurechnungsbetrag beim Lohnsteuerabzug“ im Hauptteil ...