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Steuerrecht | Keine Bilanzierung bei Vermietung von Appartements im Boardinghouse
Die Vermietung von Appartements in einem sogenannten Boardinghouse führt nicht zu gewerblichen Einkünften, wenn bei der Vermietung keine besonderen Sonderleistungen erbracht werden und die Vermietung für eine Dauer von durchschnittlich zwei Monaten erfolgt. Es liegen dann Vermietungseinkünfte vor, sodass das Finanzamt den Vermieter nicht nach § 141 AO zur Bilanzierung auffordern darf.
[i]Boardinghouse mit möblierten AppartementsDer Kläger errichtete ein sogenanntes Boardinghouse, das aus zahlreichen möblierten Appartements in einer Größe zwischen 28 qm und 75 qm bestand. Er schloss mit der X-GmbH einen Betreiber- und Vermarktungsvertrag; die Vermietung erfolgte im Namen des Klägers. Die Appartements konnten nicht ohne Voranmeldung gemietet werden, sondern es bedurfte des Abschlusses eines schriftlichen Mietvertrags m...