Online-Nachricht - Montag, 19.02.2024

Gesetzgebung | Gesetz über digitale Dienste - Digital Services Act (Bundesregierung)

Die Bundesregierung informiert über das Gesetz über digitale Dienste, welches seit dem vollständig anwendbar ist.

Hintergrund: Mit dem Gesetz über digitale Dienste können illegale Inhalte schneller aus dem Netz entfernt werden. Auch sollen mit dem Vorhaben die Grundrechte von Nutzern im Internet umfassender geschützt werden.

Worum geht es beim Gesetz über digitale Dienste?

Das Gesetz über digitale Dienste (englisch Digital Services Act, DSA) zielt auf ein sichereres und verantwortungsvolleres Online-Umfeld ab. Die Vorschriften im Gesetz über digitale Dienste sind ein einheitliches gemeinsames Regelwerk für die gesamte Europäische Union. Sie schützen Nutzerinnen und Nutzer besser und bieten Unternehmen im gesamten Binnenmarkt Rechtssicherheit. Es gilt für alle digitalen Dienste, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln.

Das Gesetz über digitale Dienste erleichtert die Entfernung illegaler Inhalte und schützt die Grundrechte der Nutzer. Hierunter fällt auch die Redefreiheit im Internet. Für große Online-Plattformen und Suchmaschinen, die monatlich mindestens 45 Millionen aktive Nutzerinnen und Nutzer erreichen, gelten besondere Sorgfaltsanforderungen, wie zum Beispiel die Pflicht zur Risikoanalyse und Risikominimierung. Dazu sollen illegale Inhalte auf Plattformen besser bekämpft werden. Dies betrifft neben Hassrede beispielsweise auch gefälschte Produkte, die zum Kauf angeboten werden. Zudem soll die Entscheidungsfreiheit und Autonomie der Nutzer gestärkt werden, beispielsweise durch das Verbot sog. dark patterns, bei denen Nutzer zu Entscheidungen verleitet werden können, die sie nicht frei getroffen hätten.

Für welche Anbieter gilt das Gesetz über digitale Dienste?

Alle Online-Vermittler, die ihre Dienste im Binnenmarkt anbieten, müssen die neuen Vorschriften beachten. Dies gilt unabhängig davon, ob diese in der EU oder außerhalb niedergelassen sind. Online-Anbieter sind zum Beispiel Internetanbieter, Domänennamen-Registrierstellen, Hosting-Dienste wie Cloud- und Webhosting-Dienste, Online-Marktplätze, App-Stores, Plattformen der kollaborativen Wirtschaft und Social-Media-Plattformen. Für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen gelten besondere Vorschriften, weil diese besondere Risiken für die Verbreitung illegaler Inhalte und für Schäden in der Gesellschaft bergen.

Wie geht es weiter?

Das Gesetz über digitale Dienste ist am in Kraft getreten und ist seit dem vollumfassend anwendbar. Die Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz auf den Weg gebracht, um die nationalen Vorschriften auf Bundes- und Länderebene an die neuen europarechtlichen Vorgaben anzupassen.

Ein wichtiger Bestandteil ist die Einsetzung nationaler DSA-Koordinatoren (Digital Service Coordinators, DSC) in den Mitgliedstaaten. Während die EU-Kommission sehr große Plattformen und Suchmaschinen beaufsichtigt, sind die DSCs für kleinere Plattformen zuständig und dienen als zentrale Beschwerdestelle für Bürger. Ab Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes werden die Bundesnetzagentur und die weiteren zuständigen Behörden bei Verstößen dieser Unternehmen gegen den DSA die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung ergreifen können. Unabhängig hiervon können Strafverfolgungs- und Marktüberwachungsbehörden ebenso wie die Landesmedienanstalten weiterhin jederzeit gegen rechtswidrige Inhalte vorgehen.

Hinweis:

Die neuen gesetzlichen Regelungen setzen das Telemediengesetz sowie den überwiegenden Teil des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes außer Kraft. Die bestehenden Vorgaben werden künftig unmittelbar durch den DSA oder durch das Digitale-Dienste-Gesetz geregelt.

Weitere Informationen zum DSA hat die Bundesregierung in ihrer Pressemitteilung v. 17.2.2024 veröffentlicht.

Quelle: Bundesregierung online, Meldungen v. (il)

Fundstelle(n):
NWB BAAAJ-59650