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Track 10 | Grenzüberschreitende Verlustverrechnung: Tatsächliche Verlusttragung durch inländische Mutter nötig
Eine grenzüberschreitende Verrechnung von Verlusten einer ausländischen Tochtergesellschaft bei der inländischen Muttergesellschaft setzt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs voraus, dass die Organschaft zuvor in dem Sinne faktisch gelebt worden ist, dass die von der Tochtergesellschaft erwirtschafteten Verluste von der Muttergesellschaft nach den Vorgaben der anzuwendenden nationalen Regelungen tatsächlich getragen worden sind.
Keine grenzüberschreitende Verrechnung von Verlusten ohne die tatsächliche Übernahme der jährlichen Verluste durch eine inländische Muttergesellschaft. – So lässt sich eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum internationalen Steuerrecht zusammenfassen.
Die grenzüberschreitende Verrechnung von Verlusten einer ausländischen Tochtergesellschaft bei der inländischen Muttergesellschaft setzt danach voraus, dass die Organschaft zuvor in dem Sinne faktisch gelebt worden ist, dass die von der Tochtergesellschaft erwirtschafteten Verluste von der Muttergesellschaft tatsächlich getragen worden sind – nach den Vorgaben der nationalen Regelungen.
Im Ergebnis schließt es der I. Senat des BFH nicht aus, dass es zu...