Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Widerruf der Gestattung der Ist-Besteuerung wegen Missbrauchs – Vorsteuerabzugsberechtigung des Leistungsempfängers
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite ▪▪▪Das Recht auf Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG steht nach bisheriger nationaler Auslegung – mit Ausnahme von Anzahlungen – in keiner zwangsläufigen zeitlichen Korrelation zu der korrespondierend geschuldeten Umsatzsteuer und erweist sich hierdurch konträr zu den unionsrechtlichen Vorgaben des Art. 167 MwStSystRL. In Fällen, in denen der Leistungserbringer seine Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten i. S. des § 20 UStG berechnet, kann dies dazu führen, dass ein Vorsteuerabzug entsteht, dem (noch) keine Verpflichtung zur Abführung der Umsatzsteuer auf Seiten des Leistungserbringers entgegensteht. Diese Diskrepanz zwischen der Entstehung der Umsatzsteuer und des Vorsteueranspruchs nutzte ein Unternehmer im Unternehmensverbund als entgeltfreies Finanzierungsvehikel.
.
Kernaussage
[i]BFH erteilt Missbrauchsvermutung eine AbsageDer BFH äußerte sich mit Urteil v. - XI R 5/21 ( NWB LAAAJ-54220) anlässlich der strittigen Frage, ob das Verhalten des Klägers, der über mehrere Jahre hinweg Vorsteueransprüche aus Leistungsbeziehungen eines Unternehmerverbunds geltend machte, dessen Leistende ihre Umsätze nach vereinnahmten Entgelten besteuerten und wechselseitige Zahlungen teils sehr zeitverzögert vornahmen...