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NWB Nr. 8 vom Seite 539

Berufsrechtliche Compliance in der Steuerberaterausübungsgesellschaft

Für die Anwaltschaft neu beschlossene Regelung des § 31 BORA lässt sich übertragen

Tim Günther

Die Satzungsversammlung der Anwaltschaft hat mit Wirkung zum einen neuen § 31 BORA geschaffen. Die Vorschrift verlangt, dass Berufsausübungsgesellschaften Maßnahmen zur Einhaltung des Berufsrechts umsetzen. Der Maßnahmenkatalog reicht von der Bestellung eines (internen oder externen) Berufsrechtsbeauftragten über berufsrechtliche Schulungen bis hin zu elektronischen Überwachungssystemen. Größere Kanzleien müssen diese Maßnahmen zudem dokumentieren und regelmäßig aktualisieren. Diese Grundlagen der sog. berufsrechtlichen Compliance [i]Günther/Willerscheid, NWB 34/2021 S. 2541sind auch heute schon im Steuerberatungsgesetz (StBerG) angelegt und sollten daher ebenfalls Beachtung bei jeder steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft finden.

I. Neuregelung der Compliance in der Kanzlei

Der Gesetzgeber hatte bereits mit der letzten, als sog. große Berufsrechtsreform bekannte Gesetzesänderung des StBerG im Jahre 2022 (vgl. Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe, S. 540BGBl 2021 I S. 2363) die Grundlagen für (auch berufsrechtliche) C...

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