Online-Nachricht - Donnerstag, 15.02.2024

Einkommensteuer | Bescheinigungen für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung (BMF)

Das BMF hat sein Schreiben v. geändert und die Bescheinigungen für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung aktualisiert ().

Hintergrund: Mit der Steuerermäßigung des § 35c EStG werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Für die hierbei mit der Steuererklärung einzureichenden Bescheinigungen stellt das BMF in Abstimmung mit den Ländern Muster bereit, die mit BMF-Schreiben veröffentlicht werden.

Für energetische Maßnahmen des Jahres 2024 wurden die Musterbescheinigungen u.a. um Angaben zu Umfeldmaßnahmen ergänzt. Für die Bescheinigung von energetischen Maßnahmen des Jahres 2024 sind daher die mit dem nun veröffentlichten ergänzten Muster zu nutzen.

Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:

Für energetische Maßnahmen, mit denen nach dem begonnen wurde, ersetzt das Schreiben v. - IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :006 das (BStBl I S. 484).

Wurden für nach dem begonnene energetische Maßnahmen

behalten diese ihre Gültigkeit und wird der mit ihnen geführte Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der ESanMV nicht beanstandet.

Hinweis:

Das Schreiben sowie die aktualisierten Musterbescheinigungen sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: , BMF online (il)

Fundstelle(n):
GAAAJ-59404