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Umsatzsteuer | Steuerermäßigung für die Lieferung von Kunstgegenständen (BFH)
Wer als Urheber oder Rechtsnachfolger anzusehen ist, ist auch im Rahmen des § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG nach den Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes zu beurteilen (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG ermäßigt sich die Steuer auf 7 % für die Lieferungen und den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nr. 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen die Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG. UStG erfüllen.
Sachverhalt: Die Klägerin war eine GbR, die in 2014 von einem Künstler und einer Galerie gegründet wurde. Zweck der Gesellschaft war die Herstellung, Vermarktung und Veräußerung von Skulptureninstallationen sowie die Herstellung und Vermarktung weiteren Stelen. Die Klägerin schloss mit einem Käufer einen Kauf- und Übereignungsvertrag über zwei Skulpt...