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Anfechtung | Befreiung von Bürgschaftsverbindlichkeit
Erfüllt der Schuldner die von einer Bürgschaft gesicherte Hauptschuld und wird der Bürge dadurch von seiner Bürgschaftsverpflichtung frei, ist diese Befreiung gegenüber dem Bürgen grds. nicht anfechtbar.
Nach der Rechtsprechung des BGH kommt in Betracht, die Voraussetzungen einer Insolvenzanfechtung aufgrund eines Sachverhalts auch gegenüber mehr als einer Person zu bejahen. Bei der Doppelwirkung einer Leistung hat der Insolvenzverwalter die Wahl, welchen Leistungsempfänger er in Anspruch nimmt, sofern die übrigen Anfechtungsvoraussetzungen jeweils vorliegen. Dass der Bürge durch die Befriedigung des Hauptschuldners (vgl. § 767 Abs. 1 Satz 1 BGB) von seiner Bürgschaftspflicht frei wird, begründet aber keine Doppelwirkung im Sinn dieser Rechtsprechung. Der BGH hatte bereits in einer Entscheidung zu § 3...