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Verfahrensrecht – Keine Fertigung einer Daten-CD im Rahmen der Akteneinsicht (BFH)
Das Finanzgericht ist nicht verpflichtet, Behördenakten, die in Papierform vorliegen, zu digitalisieren und deren Inhalt auf einer Daten-CD einem Beteiligten zu übergeben. Dies gilt auch, wenn das Finanzgericht am ersetzenden Scannen i. S. des § 52b Abs. 6 Satz 1 FGO teilnimmt ( (AdV), NWB XAAAJ-53056; nicht zur Veröffentlichung bestimmt am ).
Aus dem Sachverhalt:
Streitig ist, ob sich aus § 78 FGO ein Anspruch auf Digitalisierung von Behördenakten, die in Papierform vorliegen, ergibt.
Aus den Gründen:
Ein Anspruch darauf, dass das FG eine tatsächlich in Papierform vorliegende Akte digitalisiert und als Daten-CD übersendet, ergibt sich aus Wortlaut und Systematik der § 78 Abs. 2, 3 FGO nicht.
Die Form und der Ort der Akteneinsicht werden durch § 78 Abs. 2 und 3 FGO in der ab geltenden Fassung ausdrücklich geregelt. Sie ...